Vereins-Statuten (gültig seit dem 15. Februar 2019

 

Statuten

Feuerwehrverein Thunstetten Bützberg

1            Allgemeines

Die nachstehenden Statuten sind geschlechtsneutral verfasst.

1.1       Name

Unter dem Namen „Feuerwehrverein Thunstetten Bützberg (gegründet 1996) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

1.2       Sitz

Er hat seinen Sitz in der politischen Gemeinde Thunstetten.

1.3       Adresse

Feuerwehrverein, 4922 Thunstetten Bützberg.

1.4       Zweck

Der Feuerwehrverein bezweckt:

*     den Unterhalt und Betrieb von aus der Feuerwehr ausgeschiedene Fahrzeuge und Geräte.

*     die Förderung und Erhalt der Kameradschaft.

*     Wahrung der Interessen seiner Mitglieder.

*     der Feuerwehrverein ist politisch und konfessionell neutral.

1.5       Haftbarkeit

Für die Verbindlichkeit des Feuerwehrvereins Thunstetten Bützberg haftet nur das Feuerwehrvereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder sind ausgeschlossen.

2           Mitgliedschaft

2.1         Neuaufnahme

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Feuerwehrverein   zeigt.

Aufnahme erfolgt an der Hauptversammlung.

2.2         Gliederung

*           Aktivmitglied

                Passivmitglied

*           Ehrenmitglied        Veteranen

2.2.1 Aktivmitglied

Personen die sich für die Aktivitäten vom Feuerwehrverein interessieren und dem Feuerwehrverein nahestehen.

Aktivmitglieder sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.

2.2.2 Passivmitglieder

Passivmitglieder unterstützen den Feuerwehrverein finanziell oder materiell.

Passivmitglieder sind an der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt.

2.2.3  Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitgliedern verliehen, die sich ausserordentliche Verdienste für den Feuerwehrverein erworben haben.

Ehrenmitglieder sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.

2.2.4  Veteranen

Zu den Veteranen werden Aktivmitglieder ernannt, welche 25 Jahre dem Feuerwehrverein angehören.

Veteranen sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.

2.3         Ehrungen

Ehrenmitglieder und Veteranen werden an der Hauptversammlung ernannt.

2.4 Erlöschen, Austritte, Streichung, Ausschluss

2.4.1 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei Austritt, Ausschluss oder Tod auf die nächste Hauptversammlung.

2.4.2 Austritt

Die Austrittserklärung ist spätestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich dem Präsidenten einzureichen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen

2.4.3 Streichung

Mitglieder die den Jahresbeitrag während zwei Jahren nicht entrichtet haben, werden von der Mitgliederliste gestrichen.

2

2.4.4 Ausschluss

Mitglieder die ihre Pflichten als Vereinsmitglied nicht erfüllen, insbesondere die Nichtbezahlung des Jahresbeitrags während zwei Jahren, können auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden.

3       Organe

3.1         Gliederung

Die Organe des Feuerwehrvereines sind:

*    Hauptversammlung

*    Vorstand

                   Rechnungsrevisoren

3.2         Hauptversammlung 

3.2.1   Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich im ersten Quartal des

Vereinsjahres statt. Die Mitglieder werden schriftlich und mindestens 20 Tagen vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Traktanden eingeladen.

3.2.2   Abstimmung

Abstimmungen und Wahlen können offen oder geheim stattfinden.

Auf Antrag eines einzigen Mitgliedes muss die Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden.

3.2.3   Traktanden an der Hauptversammlung

1.        Wahl der Stimmenzähler

2.        Genehmigung des Protokolls

3.        Jahresbericht des Präsidenten

4.        Jahresrechnung

5.        Revisorenbericht

6.        Genehmigung der Jahresrechnung

7.        Mutationen

8.        Tätigkeitsprogramm

9.        Jahresbeiträge

10.    Budget / Investitionen

11.    Wahlen

12.    Ehrungen

13.    Anträge

14.    Verschiedenes

 

3.3         Wahlen

3.3.1   Vorstand

Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für zwei Jahre - Wiederwahl ist möglich

 

 

3.3.2   Rechnungsrevisoren

Die Hauptversammlung wählt die Rechnungsrevisoren für zwei Jahre. Wiedemwahl ist möglich

3.4         Zusammensetzung Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Ihm gehören an

*   Präsident

*   Vizepräsident              Sekretär     Kassier

*   Beisitzer

3.5         Aufgaben Vorstand

Der Vorstand führt die Beschlüsse der Hauptversammlung aus.

Für die Feuerwehrvereinsausgaben stehen die im genehmigten Budget festgelegten Beträge zur Verfügung.

3.5.1   Aufgaben Präsident

Der Präsident leitet die Versammlungen und Sitzungen und überwacht die Vollziehung der gefassten Beschlüsse. Er erstattet jeweils an der Hauptversammlung Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes und des Feuerwehrvereins. Bei Stimmengleichheit hat er Stichentscheid.

3.5.2   Aufgaben Vize-Präsident

Der Vize-Präsident vertritt den Präsidenten.

3.5.3   Aufgaben Sekretär

Der Sekretär erstellt das Protokoll und führt das Mitgliederverzeichnis.

3.5.4   Aufgaben Kassier

Der Kassier führt die Rechnungen und legt diese der Hauptversammlung zur Genehmigung vor.

3.5.5   Aufgaben Beisitzer

Die Beisitzer erledigen die ihnen zugewiesenen Aufgaben.

3.6     Aufgaben Rechnungsrevisoren

Die zwei Rechnungsrevisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören,

Die Rechnungsrevisoren können jederzeit Kontrollen ausüben.

Sie erstatten der Hauptversammlung schriftlichen Bericht über die Jahresrechnung und das Inventar.

3.7     Unterschriftenregelung

Der Präsident ist ermächtigt zur Einzelunterschrift.

Der Kassier ist bei Bankgeschäften ermächtigt zur Einzelunterschrift.

Der Vize-Präsident mit dem Kassier oder Sekretär sind ermächtigt zur Kollektivunterschrift zu Zweien.

4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

4.1    Pflichten der Mitglieder         

Allgemeine Voraussetzung ist der Wille, die Bestrebungen des Feuerwehrvereins zu fördern:

*          die Statuten zu respektieren.

*          den Jahresbeitrag zu entrichten.

4.2         Rechte der Mitglieder

Alle Aktivmitglieder, Veteranen und Ehrenmitglieder haben Antrags- und Stimmrecht

Passivmitglieder sind der Stimme enthalten

4.3         Beschwerderecht

Sollte sich ein Mitglied durch einen Beschluss des Vorstandes in seinen Rechten verletzt fühlen, so hat das Mitglied ein Rekursrecht an der Hauptversammlung.

5 Finanzen

5.1     Einnahmen

Die Geldmittel des Feuerwehrvereins werden beschafft durch:

*                  ordentliche Jahresbeiträge

*                  freiwillige Gönnerbeiträge oder Spenden

*                  Erträge aus dem Feuerwehrvereinsvermögen

*                  Anlässe zugunsten des Feuerwehrvereins.

5.2 Jahresbeitrag

Die Beiträge werden jährlich im ersten Halbjahr eingezogen

Die Höhe des Jahresbeitrages wird an der Hauptversammlung festgelegt

*                  Die Aktiv-: Passivmitglieder und Veteranen sind verpflichtet, den Jahresbeitrag pünktlich zu bezahlen.

*                  Die Ehren- und Vorstandsmitglieder werden vom Jahresbeitrag befreit.

5.3     Finanzkompetenz Vorstand

Der Vorstand verfügt für ausserbudgetierte Anschaffungen über eine finanzielle Kompetenz, die jeweils an der Hauptversammlung festgelegt »wird.

6 Schlussbestimmungen         

6.1    Statuten

Die Statutenänderung ist nur an einer Hauptversammlung zulässig und wird durch zwei Drittel der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.

6.2    Feuerwehrvereinsjahr

Das Feuerwehrvereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

6.3 Anträge

Anträge sind 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich an den Präsidenten  einzureichen.

6.4 Auflösung

Für die Auflösung des Feuerwehrvereins, ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden

Aktiv-, Ehrenmitglieder und Veteranen erforderlich, jedoch mindesten 10 Aktivmitglieder. Die Gegenstimmenden müssen bei einem weiter bestehen des Feuerwehrvereins dessen Führung übernehmen.

Die Fahrhabe und Gerätschaft wird verkauft. Feuerwehrvereinsmitglieder haben das Vorkaufsrecht, der Betrag wird geheim an den Feuerwehrvereinsauktionator per E-Mail oder persönlich abgegeben. Die erworbenen Gegenstände dürfen 5 Jahre nach dem Kauf nicht weiterverkauft werden. Die verbleibenden Gegenstände werden anschliessend versteigert Der Gewinn der Versteigerungen fliesst ins Feuerwehrvereinsvermögen.

Nach Auflösung des Feuerwehrvereins wird das Vermögen, nach Abzug sämtlicher

Kreditoren für einen letzten Feuerwehrvereinsausflug eingesetzt. Das restliche

Vermögen geht an eine gemeinnützige Institution mit schweizerischem Endverbraucher über. Die Auflösungsversammlung bestimmt die Institution.

7 Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten wurden an der 23. Hauptversammlung am 15. Februar 2019 einstimmig genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung vom 26. Juni 1996 mit ihren Änderungen.

Feuerwehrverein Thunstetten Bützberg

 
Der Präsident                              Die Sekretärin